Finanzielle Unterstützung für Sport und Freizeitaktivitäten durch Bildung und Teilhabe (BuT)

Was ist BuT?

Das ist eine staatliche Initiative, die Kindern aus sozial benachteiligten Familien dabei helfen soll an Bildung, Kultur, Sport und anderen Freizeitaktivitäten teilnehmen zu können, ohne finanziell überfordert zu werden.

Wer hat Anspruch?

Alle Kinder im Alter von 0 bis 18 Jahren, deren Erziehungsberechtigte eine der folgenden Leistungen beziehen:

 ALG II oder Sozialgeld

 Kinderzuschlag

Sozialhilfe

Wohngeld

 Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz


Vorteile durch BuT: 

+

Sie bekommen eine finanzielle Unterstützung für einen Kurs oder Verein

+

Kostenlose Teilnahme an mehrtägigen Fahrten der Kita oder Schule

+

Kostenlose Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten der Kita und Schule

+

Kostenloses Kita- und Schulessen

+

Kostenlose Schülerbeförderung

+

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf



Berlinpass-BuT

Der Berlinpass bietet Erwachsenen mit Leistungsbezug (also ALG II, Sozialhilfe etc.) Kostenvergünstigungen im ÖPNV und  bei verschiedenen Kultur- und Freizeitaktivitäten (z.B. in Museen oder in Schwimmbädern).

Der Berlinpass-BuT bietet im Grunde genommen das gleiche für Kinder, die in Haushalten mit Leistungsbezug leben, d.h. er ermöglicht ihnen den Zugang  zu den oben genannten Vorteilen.

Bei der Behörde, wo der Haushalt, in dem das Kind lebt, eine Leistung bezieht, wird auch der entsprechende Antrag auf Unterstützung im Rahmen des Bildungspakets gestellt; bei ALG II-Empfängern im Wrangelkiez z.B. wäre es das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg.

Dort müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  •  Kopie des Leistungsbescheides der Eltern, z.B. ALG II Bescheid, Sozialhilfebescheid, Wohngeldbescheid, usw.
  •  Kopie der Bescheinigung über den Kitabesuch/Betreuungsvertrag, Schulbescheinigung oder Schülerausweis
  •  Passfoto des Kindes bzw. der betreffenden/berechtigten Person

 

Informationen rund um den Berlinpass-BuT finden Sie hier:


Wie sieht diese Unterstützung aus?

Für die Teilnahme an Freizeitaktivitäten stellt BuT pro Kind 15 Euro im Monat bzw. 180 Euro im Jahr zur Verfügung. Kosten, die darüber hinaus gehen müssen selbst getragen werden.

Für anfallende Kosten für den Kauf oder das Ausleihen von notwendigen Ausrüstungen bzw. Ausstattungen (z.B. Sportkleidung) werden jährlich bis zu 180 € zur Verfügung gestellt.

Für zusätzlich anfallende Fahrtkosten (z.B.  für Auswärtsspiele oder Trainingscamps) stehen pro Jahr bis zu 180 Euro zur Verfügung.

Bitte beachten: Der Zuschuss durch das Bildungspaket erfolgt in der Regel als Rückerstattung.

 Stand:  Oktober 2021


WICHTIG:

Um Unterstützung zu erhalten müssen Belege gesammelt werden z.B.:

  • Mitgliedsbescheinigungen oder Teilnahmebestätigungen
  • Kostennachweis für notwendige Ausstattung
  • Kostennachweis für Extra-Fahrkosten

Diese Belege werden bei der gleichen Behörde eingereicht, bei der auch der Antrag auf BuT gestellt wurde oder

Bei der Antragstellung können wir ihnen auch gerne helfen!